Nach tödlichem Badeunfall: 2 Beamte der Gemeinde müssen sich verantworten
Eigentlich hätte der Fall des am 6. Juli 2020 im Bozner Lido ertrunkenen 4-Jährigen längst zu den Akten gelegt werden sollen. Das hatte zumindest die Staatsanwaltschaft ursprünglich beantragt. Nach einem Widerspruch durch die Verteidigung der Eltern des Buben musste der Fall neu bewertet werden. Seit gestern steht fest: 2 Beamte der Gemeinde Bozen müssen sich für den Tod des Buben in einem Hauptverfahren verantworten.